Oberhausen an der Nahe ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55585
Vorwahl
06755
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberhausen an der Nahe, Hauptstraße 1, 55594 Oberhausen an der Nahe
2. Bürgeramt Oberhausen an der Nahe, Hauptstraße 1, 55594 Oberhausen an der Nahe
3. Ordnungsamt Oberhausen an der Nahe, Hauptstraße 1, 55594 Oberhausen an der Nahe
Gemeinde Oberhausen an der Nahe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberhausen betreffen das ehemalige Stahlwerksgelände in der Neuen Mitte. Ein neuer Bebauungsplan soll die bisher bruchstückhafte Entwicklung ersetzen und bis zu 1.600 Wohneinheiten für etwa 3.500 Menschen ermöglichen. Das Gelände wird durch einen breiten Grünstreifen vom gewerblichen Teil abgetrennt und soll auch Grünflächen, eine Mobilitätsstation und Ansiedlungen von Gewerbe und Freizeitattraktionen umfassen.
Der bestehende Bebauungsplan aus 2008 wird überarbeitet, um ein neues Leitbild und einen Masterplan Neue Mitte 4.0 umzusetzen. Die Stadt plant eine stärkere Nutzungsmischung, einschließlich Wohngebieten, Gewerbe und Freizeitbereichen. Der Möbelmarkt XXXLutz soll vom Schladviertel zum Stahlwerksgelände verlagert werden, während das Schladviertel zu einem neuen Wohnquartier entwickelt wird.
Die verkehrliche Anbindung des Gebiets soll durch die Nutzung der Linie 105 und möglicherweise einen neuen S-Bahn-Haltepunkt verbessert werden. Die Stadtverwaltung bereitet zwei Vorlagen für die politischen Gremien vor, um die zukünftigen Änderungen zu beraten und zu beschließen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.