Oberhausen an der Nahe ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55585
Vorwahl
06755
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberhausen an der Nahe, Hauptstraße 1, 55594 Oberhausen an der Nahe
2. Bürgeramt Oberhausen an der Nahe, Hauptstraße 1, 55594 Oberhausen an der Nahe
3. Ordnungsamt Oberhausen an der Nahe, Hauptstraße 1, 55594 Oberhausen an der Nahe
Gemeinde Oberhausen an der Nahe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Oberhausen betreffen das ehemalige Stahlwerksgelände in der Neuen Mitte. Ein neuer Bebauungsplan soll die bisher bruchstückhafte Entwicklung ersetzen und bis zu 1.600 Wohneinheiten für etwa 3.500 Menschen ermöglichen. Das Gelände wird durch einen breiten Grünstreifen vom gewerblichen Teil abgetrennt und soll auch Grünflächen, eine Mobilitätsstation und Ansiedlungen von Gewerbe und Freizeitattraktionen umfassen.
Der bestehende Bebauungsplan aus 2008 wird überarbeitet, um ein neues Leitbild und einen Masterplan Neue Mitte 4.0 umzusetzen. Die Stadt plant eine stärkere Nutzungsmischung, einschließlich Wohngebieten, Gewerbe und Freizeitbereichen. Der Möbelmarkt XXXLutz soll vom Schladviertel zum Stahlwerksgelände verlagert werden, während das Schladviertel zu einem neuen Wohnquartier entwickelt wird.
Die verkehrliche Anbindung des Gebiets soll durch die Nutzung der Linie 105 und möglicherweise einen neuen S-Bahn-Haltepunkt verbessert werden. Die Stadtverwaltung bereitet zwei Vorlagen für die politischen Gremien vor, um die zukünftigen Änderungen zu beraten und zu beschließen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.